Frau Rechtsanwältin Lambrich hat sich bereits während ihrer Ausbildung auf Arbeitsrecht spezialisiert. Inzwischen ist sie seit vielen Jahren als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Wiesbaden tätig.
Der Tätigkeitsbereich von Frau Rechtsanwältin Lambrich umfasst sowohl das Individualarbeitsrecht als auch kollektives Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht betrifft Fragestellungen und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Vom Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist Frau Rechtsanwältin Lambrich für Ihre Fragen die richtige Ansprechpartnerin. Sie prüft die vertraglichen Regelungen vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages, damit Sie gut und sicher in die Verhandlungen gehen können. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses kümmert sie sich um Themen wie Abmahnung, Umgruppierung, Gehaltsrückstände, Änderungskündigung, Teilzeit, Elternzeit, Altersteilzeit, Diskriminierungen, Mobbing. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es aufgrund einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages, berät und unterstützt sie Sie.
In allen Bereichen vertritt Frau Rechtsanwältin Lambrich Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. In einer fortlaufend sorgfältigen und umfassenden Beratung werden die rechtlichen Möglichkeiten und die Vorgehensweise besprochen. Über den jeweiligen Sachstand werden Sie zeitnah informiert, damit Sie immer wissen, wie es in Ihrer Sache steht.
Im Kollektivarbeitsrecht berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Lambrich in allen Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen wie z.B. Einstellungen, Änderungen der Arbeitszeit, Lohngestaltung, Entlassungen.